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AGB

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der KStA Medien Events GmbH (nachfolgend „KSME“).

1.2.      Abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn KSME ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsschluss, Vertragsdauer, Leistungsumfang

2.1.      Tickets für die o.g. Veranstaltungen können über die in der Werbung für die Veranstaltungen angegebenen Wege bestellt werden.  Der Vertrag über die vom Kunden ausgewählte Leistung kommt erst zustande, wenn der Kunde eine Buchungsbestätigung erhalten hat.

2.2 Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, an der von ihm ausgewählten Veranstaltung teilzunehmen. Soweit in der Beschreibung der Veranstaltung nicht anders angegeben, ist die Bewirtung im Ticketpreis nicht enthalten. Anreise- und Übernachtungskosten sind in dem Ticketpreis nicht enthalten. 

Bei ausgewählten Veranstaltungen stellt der Veranstalter den Kunden Veranstaltungsunterlagen zur Verfügung, z.B. Vorträge von Referenten, Broschüren von Sponsoren, Fotos/Videos von der Veranstaltung. Eine Verpflichtung des Veranstalters dazu besteht aber nicht. Wenn und soweit Veranstaltungsunterlagen bereitgestellt werden, ist der Zugang zu diesen Unterlagen in dem Ticketpreis enthalten.

2.3 „Veranstaltung“ in diesem Sinne ist auch ein etwaiger Ersatztermin für die ausgewählte Veranstaltung. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. KSME ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.

2.4 Der Erwerb der Tickets ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen oder juristischen Personen möglich. Ein Anspruch des Kunden auf den Erwerb eines und/oder mehrerer Tickets besteht nicht.

2.5 Sofern KSME die Tickets nicht selbst, sondern über einen Dienstleister verkauft, gelten für den Verkaufsprozess und die Abwicklung des Ticketkaufs ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters.

2.6 Der Vertrag endet mit dem Ende der Veranstaltung, für die das Ticket erworben wurde. Regelungen, die ihrer Art nach auch nach dem Ende des Vertrags weitergelten sollen (beispielsweise das Verbot, Inhalte an Dritte weiterzugeben, oder die Einschränkungen bei der Nutzung der Inhalte durch den Empfänger) bleiben auch nach Vertragsende wirksam.

3. Rücktritt, Absage Änderungen und Übertragbarkeit

3.1. Rücktritt des Kunden

Für die Veranstaltungen “Wirtschaftsnacht” und “Wirtschaftskongress” gilt: Der Kunde ist berechtigt, vor dem Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder in Textform zu erklären (E-Mail an …….). Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei KSME. Geht die Rücktrittserklärung der KSME außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 09.00 bis 18.00 Uhr) zu, gilt die Erklärung als am folgenden Geschäftstag zugegangen.

Erfolgt der Rücktritt bis  spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, erstattet KSME den Ticketpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Ticketpreises. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Ticketpreis erhoben. Das gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmenden zur Veranstaltung.   

Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass KSME kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden deutlich geringer ist als die Teilnahmegebühr.

Kostenpflichtig erworbene Tickets kann der Kunde bis zum Beginn der Veranstaltung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen. Der Verkauf eines Tickets zu einem höheren Preis als in dem Onlineshop der KSME ist untersagt. Kostenfreie Tickets können nicht übertragen werden.

Für andere Veranstaltungen besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht.

Für die Veranstaltung “Presseball” gilt: ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Die Übertragung eines Tickets ist nur mit schriftlicher Zustimmung der KSME möglich. KSME wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.

3.2. Absage durch KSME

Eine Veranstaltung kann von KSME insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden. Die Absage muss bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

Des Weiteren kann KSME die Veranstaltung aus sonstigen wichtigen, von KSME nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt) abgesagt werden. In diesem Fall ist eine Absage auch unmittelbar vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung möglich.

Bereits entrichtete Ticketpreise werden erstattet. Die Haftung für vergebliche Aufwendungen und sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen, ist ausgeschlossen.

3.3. Änderungen

Änderungen in der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Veranstaltung, die keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung haben, sowie ein Wechsel der Referenten aus wichtigem Grund sind vorbehalten. Bei Präsenzveranstaltungen ist eine kurzfristige Änderung der mitgeteilten Tagungsstätte möglich. Hieraus können keine Ansprüche hergeleitet werden.

4.  Veranstaltungsunterlagen

Das Veranstaltungsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf von dem Teilnehmer ausschließlich zu privaten Zwecken oder – wenn eine juristische Person teilnimmt – zu ausschließlich unternehmensinternen Zwecken verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung darf ohne schriftliche Einwilligung von KSME nicht erfolgen. KSME haftet nicht für den Inhalt der Veranstaltung und des Veranstaltungsmaterials.


5. Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

Während der Veranstaltung kann der Veranstalter zu Dokumentationszwecken Foto- und Filmaufnahmen erstellen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes willigt die teilnehmende Person in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website des Veranstalters, im Programmheft der aktuellen oder von Folgeveranstaltungen und in werblichen Presseberichten seitens des Veranstalters ein. Sofern auf einem Foto eine erkennbare Person alleine abgebildet ist, kann sie vom Veranstalter die Entfernung dieses Fotos verlangen.

Jede teilnehmende Person hat das Recht, gegen die Verwendung von Aufzeichnungen ihrer Person (z. B. für Zwecke der Veranstaltungsadministration, Zugangskontrolle,  Webinar-Aufzeichnungen usw.) Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu Beginn der Veranstaltung den Mitarbeitern von KSME oder während der Veranstaltung der Person, die solche Aufnahmen fertigt, mitzuteilen. Der widersprechenden Person kann dann gegebenenfalls ein anderer Sitzplatz zugewiesen werden. Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Aufzeichnungen und den Umfang der bis zu diesem Zeitpunkt erteilten Einwilligung.

6. Zahlungsarten, Fälligkeit

6.1. Die möglichen Zahlungsarten werden im Bestellprozess dargestellt und von dem Zahlungsdienstleister festgelegt.

6.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung (ggf. Vorkasse) zu zahlen.

7. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

8. Hinweis nach § 36 VSBG

KSME nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt; mit Verbrauchern wird kein Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.